Richtlinien

1. Präambel

Die im Christenrat zusammengeschlossenen Kirchengemeinden und Pfarreien sind eine lokale Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). Sie wollen durch ihren Dienst die Eine Kirche Jesu Christi bezeugen. Sie tun das auf der Grundlage der Heiligen Schrift im gemeinsamen Glauben an Gott den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist. Ein wichtiger Ausdruck dieses Glaubens und der Suche nach Einheit ist das Ökumenische Glaubensbekenntnis von Nizäa- Konstantinopel (381). Die Mitglieder des Christenrats verpflichten sich, gemäß der Charta Oecumenica für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einzutreten.
Durch die Zugehörigkeit zum Christenrat wird die Selbständigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Leben und Ordnung sowie die Wahrnehmung eigener Anliegen der einzelnen Mitglieder nicht berührt.

2. Zugehörigkeit

Mitglieder können Kirchengemeinden und Pfarreien werden, die die in der Präambel genannten Grundlagen anerkennen und deren Kirchen Mitglied oder Gäste in der ACK Bayern sind.

3. Aufgaben

  • Sichtung und Austausch der ökumenischen Aktivitäten in den Gemeinden
  • Impulse für ökumenisches Handeln geben
  • In der Öffentlichkeit aus christlicher Sicht und für alle Gemeinden zu relevanten Themen Stellung beziehen (z.B. Umweltschutz, Sonntagsschutz…), prophetisches Gewissen in der Öffentlichkeit sein
  • Standards für ökumenische Zusammenarbeit entwickeln, die in einen Partnerschaftsvertrag der Gemeinden münden können
  • Gemeinsame Projekte planen und durchführen (Altstadtfest-Gottesdienst, Gottesdienst für die Einheit der Christen, ökumenische Kirchentage , thematische Abende …)
  • Dialog mit anderen Religionen

4. Organisationsstruktur

Die jeweiligen Leitungsgremien der Gemeinden entsenden zwei bis drei Vertreter/innen in den Christenrat. Der Christenrat tagt mindestens einmal im Quartal. Für zwei Jahre werden zwei Sprecher/Sprecherinnen bestimmt.
Über die Finanzierung gemeinsamer Unternehmungen wird von Fall zu Fall beraten.

Derzeit gehörem dem Christenrat an:

  • Die Rumänisch-Orthodoxe,
  • die Freie Evangelische Gemeinde,
  • die Neuapostolische Kirche (Gaststatus),
  • die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden Erlöser- und Gnadenkirche und
  • der Römisch-Katholische Pfarrverband Fürstenfeld.

Fürstenfeldbruck, den 15. Februar 2016